Ein Hausmeisterservice kostet 25 bis 45 € pro Stunde — oder 150 bis 400 € monatlich als Pauschale für ein Mehrfamilienhaus. Der Winterdienst kommt saisonal mit 60 bis 200 € pro Monat dazu. Welche Zahl für Sie gilt, entscheidet das Leistungsverzeichnis. Und eine zweite Frage entscheidet über Ihre Nebenkostenabrechnung: Welche Positionen zahlen die Mieter? Dieser Ratgeber liefert die Preisliste 2026 und die Umlage-Regeln, an denen Abrechnungen scheitern.
INHALT
Pauschale oder Stundensatz: Was rechnet sich wann?
Für laufende Objektbetreuung gewinnt die Monatspauschale. Sie deckt definierte Regelleistungen ab — Kontrollgänge, Müllmanagement, kleine Instandhaltungen — und macht die Kosten planbar für Hausgeld und Betriebskostenkalkulation. Stundensätze lohnen nur für sporadische Einzeleinsätze.
Das Leistungsverzeichnis entscheidet über den Wert der Pauschale. Gute Verträge definieren die Zahl der Kontrollgänge pro Woche, eine Inklusiv-Reparaturzeit — etwa 30 Minuten pro Vorfall — und transparente Materialabrechnung. Fehlt diese Präzision, streiten Sie später über jede Glühbirne.
Umlage auf Mieter: Was zahlen die Bewohner?
Die Betriebskostenverordnung trennt scharf: Laufende Tätigkeiten zahlen die Mieter, Reparaturen zahlt der Eigentümer. § 2 Nr. 14 BetrKV nennt den Hauswart ausdrücklich als umlagefähig — abzüglich der Instandhaltungs- und Verwaltungsanteile.
| Leistung | Umlagefähig? |
|---|---|
| Objektkontrolle, Rundgänge | Ja |
| Treppenhausreinigung, Müllmanagement | Ja (§ 2 Nr. 9) |
| Gartenpflege | Ja (§ 2 Nr. 10) |
| Winterdienst | Ja (§ 2 Nr. 8) |
| Reparaturen und Instandhaltung | Nein — Vermietersache |
| Verwaltungstätigkeiten | Nein |
Verlangen Sie vom Betrieb eine Rechnung mit getrennten Positionen für umlagefähige und nicht umlagefähige Leistungen. Mischrechnungen kippen vor Gericht regelmäßig die komplette Position in der Betriebskostenabrechnung.
Winterdienst: Sie kaufen Haftungsübernahme, nicht Schneeschieben
Der Winterdienst verlagert Ihre Verkehrssicherungspflicht auf den Betrieb. Stürzt ein Passant auf ungeräumtem Gehweg, haftet sonst der Eigentümer — Schmerzensgeld inklusive. Mit dem Vertrag übernimmt der Fachbetrieb Räum- und Streupflicht, dokumentiert per Protokoll mit Datum und Uhrzeit.
Die Saisonpauschale von 60 bis 200 € monatlich läuft von November bis März — auch in schneefreien Wochen. Sie bezahlen Bereitschaft plus Haftungsübernahme, nicht bewegten Schnee. Dieser Zuschnitt ist branchenüblich und den Preis wert: Ein einziger Glätteunfall kostet ein Vielfaches.
Kombivertrag: der Effizienz-Hebel für Verwaltungen
Drei Einzelverträge für Hausmeister, Treppenhaus und Grünpflege kosten 10 bis 20 % mehr als ein Kombivertrag beim selben Betrieb. Dazu kommt das Schnittstellenproblem: Bei Einzelvergabe fühlt sich niemand fürs Ganze zuständig. Ein Betrieb, ein Leistungsverzeichnis, eine Rechnung — für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten skaliert das Modell zum Portfolio-Vertrag mit einem Objektleiter für alle Häuser.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Ein Hausmeisterservice kostet 25 bis 45 € pro Stunde oder 150 bis 400 € als Monatspauschale; umlagefähig sind Kontrolle, Pflege und Winterdienst — Reparaturen nicht. Bestehen Sie auf getrennten Rechnungspositionen und prüfen Sie den Kombivertrag. Ein passendes Angebot vermittelt BRILLAVA kostenlos.
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BRILLAVA Redaktion
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