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Hausmeisterservice Kosten 2026: Stundensätze & Pauschalen

Hausmeisterservice: Die komplette Preisliste.

Aktualisiert: 27. Juli 2026 6 Min. LesezeitKOSTEN

HAUSMEISTERSERVICE: PREISLISTE 2026

Hausmeisterservice: Preisliste 2026
Modell / LeistungØ PreisGeeignet für
Stundensatz25 – 45 €Einzeleinsätze, Reparaturen
Monatspauschale Mehrfamilienhaus150 – 400 €laufende Objektbetreuung
Wohnanlage / Gewerbeobjektab 400 € / Monatnach Leistungsverzeichnis
Winterdienst (Saison Nov.–März)60 – 200 € / Monatnach Fläche und Satzung
Grünpflege35 – 60 € / EinsatzRasen, Hecken, Laub

Ein Hausmeisterservice kostet 25 bis 45 € pro Stunde — oder 150 bis 400 € monatlich als Pauschale für ein Mehrfamilienhaus. Der Winterdienst kommt saisonal mit 60 bis 200 € pro Monat dazu. Welche Zahl für Sie gilt, entscheidet das Leistungsverzeichnis. Und eine zweite Frage entscheidet über Ihre Nebenkostenabrechnung: Welche Positionen zahlen die Mieter? Dieser Ratgeber liefert die Preisliste 2026 und die Umlage-Regeln, an denen Abrechnungen scheitern.

Pauschale oder Stundensatz: Was rechnet sich wann?

Für laufende Objektbetreuung gewinnt die Monatspauschale. Sie deckt definierte Regelleistungen ab — Kontrollgänge, Müllmanagement, kleine Instandhaltungen — und macht die Kosten planbar für Hausgeld und Betriebskostenkalkulation. Stundensätze lohnen nur für sporadische Einzeleinsätze.

Das Leistungsverzeichnis entscheidet über den Wert der Pauschale. Gute Verträge definieren die Zahl der Kontrollgänge pro Woche, eine Inklusiv-Reparaturzeit — etwa 30 Minuten pro Vorfall — und transparente Materialabrechnung. Fehlt diese Präzision, streiten Sie später über jede Glühbirne.

Umlage auf Mieter: Was zahlen die Bewohner?

Die Betriebskostenverordnung trennt scharf: Laufende Tätigkeiten zahlen die Mieter, Reparaturen zahlt der Eigentümer. § 2 Nr. 14 BetrKV nennt den Hauswart ausdrücklich als umlagefähig — abzüglich der Instandhaltungs- und Verwaltungsanteile.

LeistungUmlagefähig?
Objektkontrolle, RundgängeJa
Treppenhausreinigung, MüllmanagementJa (§ 2 Nr. 9)
GartenpflegeJa (§ 2 Nr. 10)
WinterdienstJa (§ 2 Nr. 8)
Reparaturen und InstandhaltungNein — Vermietersache
VerwaltungstätigkeitenNein

Verlangen Sie vom Betrieb eine Rechnung mit getrennten Positionen für umlagefähige und nicht umlagefähige Leistungen. Mischrechnungen kippen vor Gericht regelmäßig die komplette Position in der Betriebskostenabrechnung.

Winterdienst: Sie kaufen Haftungsübernahme, nicht Schneeschieben

Der Winterdienst verlagert Ihre Verkehrssicherungspflicht auf den Betrieb. Stürzt ein Passant auf ungeräumtem Gehweg, haftet sonst der Eigentümer — Schmerzensgeld inklusive. Mit dem Vertrag übernimmt der Fachbetrieb Räum- und Streupflicht, dokumentiert per Protokoll mit Datum und Uhrzeit.

Die Saisonpauschale von 60 bis 200 € monatlich läuft von November bis März — auch in schneefreien Wochen. Sie bezahlen Bereitschaft plus Haftungsübernahme, nicht bewegten Schnee. Dieser Zuschnitt ist branchenüblich und den Preis wert: Ein einziger Glätteunfall kostet ein Vielfaches.

Kombivertrag: der Effizienz-Hebel für Verwaltungen

Drei Einzelverträge für Hausmeister, Treppenhaus und Grünpflege kosten 10 bis 20 % mehr als ein Kombivertrag beim selben Betrieb. Dazu kommt das Schnittstellenproblem: Bei Einzelvergabe fühlt sich niemand fürs Ganze zuständig. Ein Betrieb, ein Leistungsverzeichnis, eine Rechnung — für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten skaliert das Modell zum Portfolio-Vertrag mit einem Objektleiter für alle Häuser.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Ein Hausmeisterservice kostet 25 bis 45 € pro Stunde oder 150 bis 400 € als Monatspauschale; umlagefähig sind Kontrolle, Pflege und Winterdienst — Reparaturen nicht. Bestehen Sie auf getrennten Rechnungspositionen und prüfen Sie den Kombivertrag. Ein passendes Angebot vermittelt BRILLAVA kostenlos.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Gewerbliche Hausmeisterservices verrechnen 2026 zwischen 25 und 45 € pro Stunde. Für laufende Betreuung rechnet sich die Monatspauschale: 150 bis 400 € für ein typisches Mehrfamilienhaus, abhängig vom Leistungsverzeichnis mit Kontrollgängen und Inklusiv-Reparaturzeiten.

Teilweise. Kontrollgänge, Reinigung, Gartenpflege und Winterdienst zählen nach § 2 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Reparaturen und Verwaltungsaufgaben zahlt der Eigentümer. Die Rechnung muss beide Bereiche trennen — sonst kippt die Position in der Abrechnung.

Die Saisonpauschale liegt bei 60 bis 200 € monatlich von November bis März, abhängig von Fläche und kommunaler Räumsatzung. Sie zahlen Bereitschaft plus Haftungsübernahme — die Pauschale fällt deshalb auch in schneefreien Wochen an.

Beim Winterdienst ja: Mit dem Vertrag geht die Räum- und Streupflicht auf den Betrieb über, dokumentiert per Räumprotokoll mit Datum und Uhrzeit. Für Eigentümer und Verwaltungen ist diese Haftungsverlagerung der wichtigste Grund für die Beauftragung.

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